Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Die Mitglieder haben im Rahmen der turnusgemäßen Mitgliederversammlung am 30. Oktober die eingebrachten Anträge zu Satzungsänderungen angenommen. Diese werden nun ins Vereinsregister eingetragen und erreichen damit Gültigkeit. Im Einzelnen entschieden die Mitglieder:

  • Die Nachhaltigkeit wurde in den Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales als Vereinszweck § 1 der Vereinssatzung aufgenommen.
  • Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ist nicht mehr an das Bankeinzugsverfahren gebunden. Das öffnet dem Verein die Option, moderne Formen der Zahlungsabwicklung anzubieten.
  • Die Beendigung der Mitgliedschaft ist in Form einer Austrittserklärung allgemein in Textform zulässig, beispielsweise nun auch als E-Mail. Der Austritt ist nun nur noch zum Ende des Geschäftsjahres am 30. Juni möglich (weiterhin mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist).
  • Die Mitgliederversammlung findet nun spätestens fünf Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres statt. Anders formuliert: Sie kann künftig bis Ende November abgehalten werden, was dem Verein zeitlich etwas mehr Luft bei der Erstellung des Jahresabschlusses und mehr Flexibilität bei der Terminfindung gibt.

Darüber hinaus haben die Mitglieder den Verein ermächtigt, formale Anpassungen an der Beitragsstruktur zur Familienmitgliedschaft vorzunehmen und die Rahmenbedingungen für eine lebenslange Vereinsmitgliedschaft zu entwickeln.

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