
Vereinsausschluss
Damit der Verein seine Werte schützen und verlässlich handeln kann, braucht er klare Regeln, verständliche Kommunikation und faire Verfahren. Das gilt auch dann, wenn ein Mitglied wegen einer schweren Pflichtverletzung möglicherweise aus dem Verein ausgeschlossen werden soll. Dafür …
- wird der Vereinszweck in der Satzung erweitert. Zu ihm soll ausdrücklich auch die Haltung gegen verfassungsfeindliches oder diskriminierendes Verhalten gehören.
- wird schweres Verhalten gegen den Vereinszweck als neuer möglicher Grund für einen Vereinsausschluss aufgenommen. Das soll auch gelten, wenn das Fehlverhalten außerhalb des Vereinsumfelds stattfindet.
- werden Verfahren und Zuständigkeiten genauer beschrieben. Dazu gehören das Recht auf Anhörung, eine Pflicht zur Begründung und die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
- schaffen wir die Möglichkeit, die Mitgliederrechte bei offenen Fällen bis zur Klärung ruhen zu lassen.
Durch die Satzungsänderungen werden die Abläufe für die Gremien klarer und Einzelfälle rechtssicherer. Das Verfahren wird transparenter und stärkt die Gleichbehandlung aller Mitglieder.
