
Verfahren der Antragstellung zur Mitgliederversammlung
Uns ist wichtig, dass der Prozess der Antragsstellung zu Mitgliederversammlungen transparenter gestaltet wird und dabei der inhaltliche und formale Rahmen, in dem solche Anträge gestellt werden können, für alle nachvollziehbar ist. Hierfür …
- präzisieren wir die formalen Anforderungen an die Anträge zur Mitgliederversammlung.
- stellen klar, wann Anträge aufgrund fehlender Zuständigkeit der Mitgliederversammlung unzulässig sind.
- führen wir ein Standardverfahren bezüglich der Ablehnung unzulässiger Anträge ein. Dieses beinhaltet eine Anhörungs- und Begründungspflicht und eine Information der Mitglieder über die Zurückweisung.
Ziel der Satzungsanträge ist es, ein transparenteres Verfahren zu etablieren und dadurch Konflikte und Unklarheiten zu reduzieren, wodurch die Mitgliederversammlung effizienter durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können die Regelungen für eine bessere Vorbereitung und damit höhere Qualität der Anträge sorgen. Für inhaltliche Fragen unserer Mitglieder an den Verein wird ergänzend zudem künftig der Vorstandsdialog eingeführt.
