Verein 15.10.2016 - 08:17 Uhr
Einladung zur Mitgliederversammlung
Außerordentliche Mitgliederversammlung am 13. November / Satzungsänderungen zum Download
Gemäß § 10 Absatz 4 unserer Satzung laden wir hiermit unsere Mitglieder für Sonntag, 13.11.2016, 11.00 Uhr zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in die OPEL ARENA ein.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung der Mitglieder
2. Satzungsänderungen
3. Wahl der Wahlkommission
Bewerbungen zur Wahl in die Wahlkommission gemäß § 19a der Satzung müssen an den 1. FSV Mainz 05 e.V./Ältestenrat gerichtet werden. Wir bitten, die Bewerbungen bis spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung einzureichen.
Die Satzung (< zum Download anklicken) und die Satzungsänderungen (< zum Download anklicken) können auf der Geschäftsstelle des 1. FSV Mainz 05 e.V. (Öffnungszeiten Mo - Fr 9.00 -17.00 Uhr) eingesehen oder hier direkt heruntergeladen werden (aus technischen Gründen ist der Download nicht über die App möglich. Bitte nutzen Sie hierzu die Webseite).
Erläuterndes Schreiben des Vorstandes zur Änderung der Satzung
Liebe Vereinsmitglieder,
nach unseren beiden Informationsveranstaltungen zur Veränderung der Führungsstruktur unseres Vereines und der damit vorzunehmenden Satzungsänderungen wollen wir Ihnen zur Vorbereitung der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13.11.2016 frühzeitig die Vorschläge der Satzungskommission und des Vereinsvorstandes zur Kenntnis bringen. Durch die Mitglieder haben wir den klaren Auftrag erhalten, eine Änderung der Vereinsstruktur vorzunehmen, in der durch ein Kontrollorgan mehr Transparenz und eine klare Führungsstruktur erkennbar sind. Dies soll auch in den entsprechenden Satzungsvorschriften festgeschrieben werden.
Die Frage der Ausgliederung wurde detailliert und umfangreich durch unsere beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Jörg Alvermann und Steuerberater Fritz Schardt in der letzten Informationsveranstaltung erläutert, mit dem Ergebnis, dass aus deren Sicht die Notwendigkeit einer Ausgliederung und damit verbunden die Gründung einer Kapitalgesellschaft nicht zwingend geboten ist.
Deshalb wollen wir entsprechend unserem Auftrag durch die Mitglieder die wichtigsten Satzungsbestimmungen zur Abstimmung stellen, die folgende Schwerpunkte beinhalten.
1. Es wird vorgeschlagen, das aktive Wahlrecht unserer Mitglieder auf das 16. Lebensjahr herabzusetzen, mit Vollendung des 18. Lebensjahres besitzen unsere Mitglieder ein passives Wahlrecht.
2. Zukünftig soll ein Aufsichtsrat als Kontrollorgan durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Wahlkommission gewählt werden.
Die Aufsichtsratsmitglieder und Mitglieder der Wahlkommission müssen nach Vorschlag der Satzungskommission und des amtierenden Vorstandes Persönlichkeiten sein, die über eine langjährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer Managementposition oder einer vergleichbaren Führungsposition im Sport verfügen oder eine anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens sind. Der Kandidat muss zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung das 30. Lebensjahr vollendet haben, er darf aber noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben.
3. Die Wahlkommission setzt sich aus zukünftig 5 Personen zusammen, dabei muss der Kandidat mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen dem Verein angehören oder bei dem Mitglied muss es sich um eine anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handeln.
4. Die Aufgabe der Wahlkommission ist es, im Vorfeld zu den Wahlen jeweils des Vereinsvorsitzenden und des Aufsichtsrates die in der Satzung festgelegten Kriterien zu prüfen und dann der Mitgliederversammlung die Wahlvorschläge zu unterbreiten.
5. Zukünftig soll ein Vorstand, der aus dem Vereinsvorsitzenden als Vorsitzenden und weiteren bis zu 3 vom Aufsichtsrat zu bestellenden Mitgliedern bestehen, den Verein gesetzlich vertreten. Der Verein wird dabei durch zwei Vorstandsmitglieder als Vorstand im Sinne des § 26 BGB gemeinschaftlich vertreten.
Der Vereinsvorsitzende wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Wahlkommission für die Dauer von 3 Jahren gewählt, wobei der vorgeschlagene Kandidat Vereinsmitglied sein muss, zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung das 30. Lebensjahr vollendet hat und in seinen Bewerbungsunterlagen nachweisen muss, dass er über eine mindestens 10-jährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheit in einer Management- oder einer vergleichbaren Führungsposition im Sport verfügt oder eine anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens ist.
Darüber hinaus sollen die weiteren Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestellt und somit angestellt werden.
Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vereinsvorsitzende ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Die weiteren Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von maximal drei Jahren bestellt. Sie sind grundsätzlich hauptamtlich tätig.
6. Die jeweiligen Wahlverfahren für den Vereinsvorsitzenden und die Aufsichtsratsmitglieder sind besonders geregelt.
7. Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 9 Mitgliedern, die Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten haben sollen. Dem Aufsichtsrat soll es aufgrund besonderer Vereinsinteressen zustehen, bis zu zwei weitere Mitglieder zusätzlich zu berufen.
8. Im Aufsichtsrat soll zukünftig einem Vertreter der Fangruppierung ein Sitz vorbehalten sein, zu diesem Zweck soll eine Fanabteilung gegründet werden, aus deren Reihen dann ein Fanvertreter benannt wird. Dieser ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen oder zu wählen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir in Erläuterung der nachfolgenden Satzungstexte eine Zusammenfassung der wichtigsten Thematiken vorgenommen haben und hoffen, damit einen entsprechenden Einstieg in die Satzungsregelungen gegeben zu haben.
Wir sehen nun unserer Mitgliederversammlung entgegen und hoffen auf gute Diskussionsbeiträge.
Mit freundlichen Grüßen
1. FSV Mainz 05
Der Vorstand