SPENDENANTRAG

"Mainz 05 hilft e.V." möchte unbürokratisch Hilfe leisten, wo sie benötigt wird und somit regionale Vereine, Organisationen und Einrichtungen bei der Umsetzung konkreter Projekte und Vorhaben unterstützen.

Über die Auswahl der Spendenempfänger und die Vergabe von Fördermitteln entscheidet der Vorstand. Mitglieder aus dem ehrenamtlichen Funktionsteam werden zuvor Kontakt mit dem Antragssteller aufnehmen.

Anträge müssen vollständig ausgefüllt (per Mail oder Post) an folgende Adresse gesendet werden:
Per Mail an: [email protected]
Per Post an: "Mainz 05 hilft e.V.", Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz

Voraussetzungen zur Vergabe von Spenden/Zuwendungen:
• Die Spende muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder karitativen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung zugute kommen
• Der Antragsteller ist als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse durch das Finanzamt nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit
• Die Spende darf nur zur Finanzierung konkreter Projekte, nicht zur Kapitalbildung gewährt werden, d. h. das konkrete Projekt muss der Spendenempfänger auf dem Spendenantrag und später auf der Spendenbescheinigung genau beschreiben. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Spenden weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von laufenden Verwaltungskosten verwendet werden
• Die Spende muss der Maßnahme oder dem Vereinszweck unmittelbar zufließen
• Die Spende muss ordnungsgemäß verbucht werden
• Der Spendenempfänger muss zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung/Spendenbescheinigung berechtigt sein

Im Einzelnen kommen insbesondere folgende Maßnahmen für die Spendenvergabe in Betracht:
• Projektbezogene Unterstützung in Mainz und der unmittelbaren Region
• Projektbezogene Unterstützung von Institutionen und Einrichtungen, die sich der Förderung von Kindern, Jugendlichen und benachteiligten Familien im Bereich der Erziehung und Bildung widmen
• Unterstützung von Einrichtungen, die im karitativen Bereich die medizinische o.ä. Versorgung von Kindern, Jugendlichen und in Not geratenen Personen sicherstellen
• Unterstützung von personenbezogenen Einzelfällen, wenn Personen unverschuldet in Not geraten sind oder der personenbezogenen Unterstützung im Falle medizinischer, therapeutischer oder artgleicher Maßnahmen bedürfen

Nicht erlaubt ist die Verwendung der Spenden für:
• Projekte außerhalb der Region Mainz
• Laufende Kosten, die eine gemeinnützige Institution für Ihre Existenz benötigt
• Sponsoring
• Kosten, die im Rahmen von Jubiläumsfeiern oder Festen anfallen

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