Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zu den Vereinsgremien hat in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen geführt. Dem wollen wir durch ein standardisiertes und qualitätssicherndes Verfahren entgegenwirken, welches Ämterkontinuität sichert, aber auch neue Impulse ermöglicht. Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen …

  • vereinheitlichen den Vorauswahl-Prozess in Bezug auf die Bewerbungsfristen und -kriterien
  • integrieren erstmals eine Vorschlagpflicht zu Gunsten für jene Amtsinhaber, die sich erneut bewerben und die Voraussetzungen für die Bewerbung weiterhin erfüllen
  • präzisieren und erweitern die Bewerbungskriterien
  • verpflichten einheitlich zur Einreichung vollständiger Bewerbungsunterlagen
  • integrieren erstmals eine Pflicht zur Anhörung und persönlichen Begründung bei der Ablehnung von Bewerbern

Durch die Satzungsanpassungen wollen wir mehr Transparenz und Fairness im Auswahlprozess schaffen. Die Mitgliederrechte werden durch die deutlichere Klarheit bei den Prozessen ebenso gestärkt wie die Legitimation der zu wählenden Vereinsvertreter.