1. FSV Mainz 05

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    30.10.09 : Allgemein / Verein, Fan

    Üblicherweise keine Stadionverbote auf Verdacht beim 1. FSV Mainz 05

    Das am Freitag verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Stadionverbote gegen Fußballfans bei bloßem Verdacht der Gewalttätigkeit zulässig sind, hat keinen Einfluss auf die Vergabepraxis bei Stadionverboten durch den 1. FSV Mainz 05. In Mainz werden üblicherweise keine Stadionverbote auf Verdacht ausgesprochen.

    „Wir tolerieren generell keine Gewalttätigkeit von Fußballfans in unserem Stadion. Wenn aber keine offensichtlichen oder gravierenden Argumente im Zusammenhang mit den erhobenen Vorwürfen dagegen sprechen, dann warten wir in den Einzelfällen das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen gegen die betroffenen Fans ab. Erst danach werden wir selbst aktiv“, erläutert Christopher Blümlein, der Stadionverbotsbeauftragte des 1. FSV Mainz 05. „Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten regeln den grundsätzlichen Umgang, den Vereinen bleibt aber auch ein gewisser Handlungsspielraum. Wir haben in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass nicht jeder Verdachtsfall zwingend begründet war. Das war für alle Beteiligten nicht angenehm. Wir haben damals auch auf Verdacht gefällte Entscheidungen revidieren müssen. Deswegen haben wir unseren Umgang mit Stadionverboten bei bloßem Verdacht bereits vor zwei Jahren umgestellt.“

    Aktuell laufen 20 vom 1. FSV Mainz 05 bei den Heimspielen des Bundesligisten und der zweiten Mannschaft ausgesprochene Stadionverbote, elf davon betreffen Fans der 05er. Sieben weitere Mainzer Fans haben bei Auswärtsspielen von anderen Klubs Stadionverbote  erhalten.

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    Radoslav Zabavnik

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